Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der idee2 werbeagentur gmbh
(nachfolgend ideehochzwei® genannt)
1. Geltungsbereich
- Leistungen und Angebote von ideehochzwei® erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers (Kunden) werden ausdrücklich ausgeschlossen. Sie verpflichten ideehochzwei®) auch dann nicht, wenn ideehochzwei® diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Etwas anderes gilt nur, wenn die abweichenden Bedingungen schriftlich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
- Die Angebote von ideehochzwei®, insbesondere in Vorgesprächen, sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt entweder mit der schriftlichen Angebotsannahme durch den Kunden, die Auftragsbestätigung durch ideehochzwei® oder mit dem, dem Kunden bekannt gegebenen, Beginn der Ausführung des Auftrags zustande.
- Erteilte Aufträge des Kunden sind nach Umfang und Inhalt bindend. Änderungen des Auftrages sind nur gültig, wenn sie einvernehmlich und schriftlich erfolgen oder ideehochzwei® diesen schriftlich zustimmt. Sollte sich nach Auftragserteilung herausstellen, dass der ursprünglich angenommene Bearbeitungsumfang erheblich überschritten wird oder sich die Auftragsmodalitäten ändern, ist ideehochzwei® berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden, eine Erhöhung des Auftragsvolumens zu fordern.
- Irrtümer, die ideehochzwei® bei der Vorlage des Angebots oder im Zusammenhang mit der Auftragserteilung einschließlich der Preisstellung unterlaufen, berechtigen ideehochzwei® nach eigener Wahl zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
3. Preise und Zahlungsmodalitäten
- Sämtliche Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Skonti oder sonstige Rabatte können nur einvernehmlich vereinbart werden. Für bei Vertragsschluss nicht vereinbarte Teil- oder Mehrumfänge eines Auftrages können zusätzliche Kosten anfallen.
- Die Zahlung der Vergütung hat nur erfüllende und damit schuldbefreiende Wirkung, wenn sie auf das, im Rechnungsformular genannte Konto überwiesen und die Gutschrift auf dem entsprechenden Konto vorbehaltlos eingeht.
- Die Vergütung ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Eingang der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei Stundung oder Zahlungsverzug kann ideehochzwei® Zinsen verlangen. Die Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorenthalten. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.
- Sollte ideehochzwei® eine unbefriedigende Auskunft über die Zahlungsfähigkeit oder die Vermögenslage des Kunden erhalten oder gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so kann ideehochzwei® an laufenden Aufträgen die Weiterarbeit einstellen, sofortige Bezahlung verlangen und die Durchführung weiterer oder noch nicht abgewickelter Arbeiten und Aufträgen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig machen.
4. Auftragsbearbeitung
- Die Bearbeitungsfrist beginnt frühestens mit dem Tage der Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor Klärung aller zur Auftragserledigung notwendigen Einzelheiten wie Briefing und sonstigen notwendigen Angaben durch den Kunden oder etwaiger Sonderwünsche, Eingang einer vereinbarten Anzahlung oder sonstiger erforderlicher oder vereinbarter Mitwirkung durch den Kunden.
- Alle Abgabetermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden. Teilerledigungen des Auftrages sind zulässig, soweit sie für den Kunden wirtschaftlich zumutbar sind. Die Entwürfe legt ideehochzwei® dem Kunden in Form von Präsentationsmaterial als Daten oder in Papierform vor. Soweit eine individuelle Absprache hierzu vorliegt, gilt diese vorrangig.
- Soweit die Entwürfe schriftlich, per E-Mail oder mündlich vom Kunden genehmigt wurden oder innerhalb von 8 Tagen oder spätestens bis zur Nutzung vom Kunden nicht widersprochen wurde, gelten sie als abgenommen, es sei denn, es handelt sich um nicht sichtbare Mängel.
- Soweit sich die Auftragserledigung aufgrund von höherer Gewalt oder sonstigen, nicht im Bereich von ideehochzwei® liegenden Umständen, wie Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, behördlichen Maßnahmen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten oder technischen Problemen verzögert oder diese verhindert wird, ist die Haftung für Schäden des Kunden ausgeschlossen. Dies gilt auch, soweit diese Ereignisse bei Subunternehmern oder Lieferanten von ideehochzwei® oder deren Unterlieferanten auftreten.
5. Herkunftszeichen
ideehochzwei® ist berechtigt, nach Absprache mit dem Kunden, auf Geschäftsdrucken ein Herkunftszeichen in branchenüblicher Form anzubringen.
6. Probedruck, Druckgenehmigung
Probedrucke werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers geliefert und nur bei Vergütung der entsprechenden Kosten. Der Druck erfolgt aufgrund des genehmigten Entwurfs, Layouts, Probedrucks oder eines Auflagendrucks einer früheren Lieferung. Der Besteller hat deshalb den gesamten Inhalt und seine Anordnung genau zu prüfen. Mängelrügen, die im Widerspruch zu einer erteilten Druckgenehmigung stehen, können nicht erhoben werden. Wenn der Besteller Änderungen wünscht und vor Ausführung des Drucks keinen weiteren Entwurf oder Probedruck verlangt, können die Änderungswünsche nur unverbindlich vorgemerkt werden.
7. Lieferzeit
Lieferzeiten stellen grundsätzlich annähernd einzuhaltende Vorgaben dar und beginnen mit dem Eingang der Druckgenehmigung des Kunden oder, falls diese nicht erforderlich ist, mit der Auftragsbestätigung. Bei Eintritt von Umständen, die ideehochzwei® nicht zu vertreten hat, steht es ideehochzwei® frei, die Lieferzeit für die Dauer der Behinderung zu verschieben. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller, ohne dass ihm ein Ersatzanspruch zusteht, berechtigt, vom Auftrag, soweit er noch nicht ausgeführt ist, zurückzutreten. Das gleiche Recht hat ideehochzwei®.
8. Lieferung, Mehr- oder Minderlieferung
Die Lieferung erfolgt zu den jeweils angebotenen Konditionen und erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Teillieferungen sowie Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestätigten Menge sind zulässig. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
9. Gewährleistung, Mängelrüge
- Anordnungs-, Maß-, Register- und Farbabweichungen, die sich durch Unterschiede im verwendeten Material und durch technische Bedingungen zwischen Entwurf, Reinzeichnung, Drucksatz, Probedruck und Druck ergeben, müssen ausdrücklich vorbehalten werden und stellen keinen Mangel dar. Der Besteller kann daher insoweit keine Gewährleistungsansprüche geltend machen. Geschäftsdrucke werden vor dem Versand nicht Stück für Stück, sondern nur stapelweise geprüft. Sachmängel können deshalb nur erhoben werden, wenn nachweislich mehr als 3 % der Auflage den beanstandeten Fehler aufweisen. Nachgewiesene Sachmängel werden nach unserer Wahl durch Neulieferung oder Nachbesserung behoben. Sind Neulieferung oder Nachbesserung unmöglich oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist fehlgeschlagen, kann der Kunde angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Offensichtliche Mängel der Lieferung oder Leistung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung des Mangels schriftlich angezeigt werden. Spätere Mängelrügen können nicht berücksichtigt werden. Der Kunde darf bei Mängelrügen, welche von ideehochzwei® nicht schriftlich als begründet anerkannt wurden, die vereinbarte Zahlung nicht zurückhalten und auch gegenüber Zahlungsansprüchen von ideehochzwei® aus anderen Aufträgen nicht aufrechnen.
- Sämtliche Druckereierzeugnisse oder Produktionen aus dem Internet sind von dieser Klausel ausgeschlossen. ideehochzwei® übernimmt hierfür keinerlei Gewährleistung.
10. Haftungsausschluß
- ideehochzwei® prüft nicht, ob Waren und Leistungen, insbesondere die Entwürfe gegen Rechte Dritter (Urheberrecht, Warenzeichen, Firmenrecht usw.) verstoßen bzw. als Warenzeichen schutzfähig sind. ideehochzwei® schließt insoweit jede Haftung auch für mittelbare Schäden des Bestellers aus.
- ideehochzwei® übernimmt keinerlei Haftung für elektronische Dateiübermittlungsfehler und dadurch resultierende Fehldrucke. Diese Regelung gilt insbesondere dann, wenn der Kunde Drucksachen selbst drucken lässt. Die Qualitätsüberprüfung obliegt in diesem Fall allein dem Kunden.
- Die Ansprüche des Bestellers sind in Punkt 9 (Gewährleistung, Mängelrüge) abschließend geregelt. Alle weiteren vertraglichen Ansprüche, insbesondere jegliche Ansprüche auf Schadenersatz einschließlich solcher auf Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen, solange ideehochzwei® nicht grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
- ideehochzwei® haftet weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber Dritten für in den Ent-würfen und Materialien enthaltenen Aussagen und Inhalte gleich welcher Art (insbesondere Bildmaterial). Eine rechtliche und/oder fachliche Prüfung nimmt ideehochzwei® nicht vor.
Der Kunde stellt ideehochzwei® von allen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei.
11. Eigentumsvorbehalt
ideehochzwei® behält sich an sämtlichen Waren und Leistungen das Eigentum bis zur Bezahlung der gesamten Forderung aus der Geschäftsverbindung (auch der Nebenforderungen) vor. Macht ideehochzwei® von dem Recht auf Rücknahme der Gegenstände Gebrauch, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn ideehochzwei® dies schriftlich erklärt. Der Kunde darf im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die Waren verfügen, insbesondere, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sie veräußern. Die Ansprüche des Bestellers aus der Weiterveräußerung gelten mit der Weiterveräußerung an ideehochzwei® abgetreten. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen von ideehochzwei® Name und Anschrift des Dritten bekanntzugeben und ihn über die Abtretung zu informieren.
12. Urheberrecht, Rechte
- ideehochzwei® behält das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an Entwürfen, Reinzeichnungen, Originalen, Filmen, Druck- und Datenträgern usw. von ideehochzwei®, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Soweit ideehochzwei® Urheber-, Nutzungs- oder sonstige Rechte an den Entwürfen oder sonstigen Leistungen zustehen, so räumt ideehochzwei® dem Kunden die einfachen, nicht übertragbaren, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkten Rechte, das Werk oder die Leistung im Sinne von § 2 Urheberrechtsgesetz in unveränderter Form zu nutzen, nur ein, wenn dies bei Auftragsvergabe oder im Angebot ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Ansonsten verbleiben alle Rechte an im Rahmen eines Auftrages erstellten Entwürfen und Leistungen auch nach Vertragsende ausschließlich bei ideehochzwei®. Adaptionen der Entwürfe und Leistungen sind durch den Kunden oder durch Dritte nur nach Rücksprache und schriftlicher Zustimmung von ideehochzwei® zulässig.
- Soweit urheberrechtliche Nutzungsrechte durch ideehochzwei® von Dritten für den Kunden erworben werden, sind die hierfür anfallenden Vergütungen vom Kunden gesondert zu tragen.
- ideehochzwei® ist in jedem Fall berechtigt, Leistungen und Produkte für den Kunden zu Zwecken der Eigenwerbung auch unter Nennung des Kunden zu verwenden, soweit der Kunde dem nicht vor Auftragsvergabe ausdrücklich und schriftlich widerspricht.
13. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Zur Wahrung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere zur Einhaltung ist zwischen ideehochzwei® und dem Kunden ein AV-Vertrages zu schließen. Mit Unterzeichnung des Vertrages werden die Umsetzung und Regularien der DSGVO von beiden Vertragsparteien anerkannt bzw. der Umgang mit personenbezogenen Daten geregelt. Der unterschriebene AV-Vertrag ist Bestandteil der partnerschaftlichen Zusammenarbeit, aber nicht zwingend Bestandteil des Hauptvertrags. Die fehlende Unterzeichnung seitens des Kunden ist nicht als Vertragsrücktritt oder Kündigung zu werten. Es berechtigt ideehochzwei® jedoch zum Rücktritt aus dem Hauptvertrag und entbindet ideehochzwei® gleichzeit von sämtlichen Haftungen, die mit dem AV-Vertrag einher gehen.
14. Geschäftsgeheimnis, Verschwiegenheitspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, die kaufmännischen und technischen Einzelheiten des Auftrages, insbesondere die Preise und Rabatte von ideehochzwei®, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. ideehochzwei® verpflichtet sich grundsätzlich, die Geschäftsgeheimnisse des Kunden nicht an Dritte weiterzugeben. Für eventuelle Schäden durch Missachtung kann ideehochzwei® jedoch nicht haftbar gemacht werden.
15. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, gleichgültig zu welchem Zeitpunkt ein Hinweis auf solche Bedingungen erfolgt, oder solche Bedingungen ausgehändigt werden. Für alle an ideehochzwei® erteilten Aufträge gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ideehochzwei®.
16. Sonstiges
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Pfaffenhofen. Gerichtsstand ist Pfaffenhofen a. d. Ilm. Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen. Mündliche Absprachen sind nur dann wirksam, wenn sie von ideehochzwei® schriftlich bestätigt werden. Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen im Übrigen nicht.
Pfaffenhofen, Dezember 2018
Hier gibt's das Kleingeschriebene
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