Die liebe DSGVO
Grundsätzlich gilt: Der sichere und sensible Umgang mit den gelieferten oder persönlichen Daten unserer Kunden war uns schon von Anfang an wichtig. So wurden diese Daten stets nur für die interne Kommunikation mit unseren Kunden oder zweckgebunden für die kundenspezifische Auftragsverarbeitung genutzt. Im Normalfall schließen wir mit unseren Kunden proforma einen sogenannten AV-Vertrag ab (siehe unten). Das schafft zusätzliche Sicherheit bei der Zusammenarbeit.
Eine absichtliche Weitergabe von Daten an Dritte verbietet sich von selbst und das bleibt natürlich auch zukünftig so. Jeder Mitarbeiter weiß darüber Bescheid und ist über die möglichen Konsequenzen bei einem Verstoß informiert.
Die Verschwiegenheitspflicht gilt im übrigen nicht nur für gelieferte, personenbezogene Daten sondern auch für Kundeninternas ... sonderbar, dass man so selbstverständliche Dinge plötzlich kommunizieren muss.